Manchmal entscheiden sich Menschen auch spontan und unüberlegt für die Aufnahme eines Haustieres. Und dann wird schnell nach einer Möglichkeit gesucht, das Tier wieder abzugeben. Wenn man merkt, dass Tierarztkostenentstehen, das Futter doch teurer ist als gedacht, das Tier mehr Zeit beansprucht als vorgestellt, das Tier ist noch nicht stubenrein und, und , und…Oft sollen wir dann helfen. Und wenn wir können, tun wir das auch. Aber grundsätzlich sollte sich jeder, der ein Tier aufnimmt, darüber im Klaren sein, welche Verantwortung er damit auf sich nimmt. Deshalb: Bitte lesen!!!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es gibt viele Gründe dafür, sich ein Tier ins Haus zu holen. Tiere bringen Freude. Sie schenken Wärme und Zuneigung und führen oft auch zu neuen Kontakten mit anderen Menschen. Die meisten Kinder fühlen sich zu Tieren hingezogen. Mit der Freundschaft zum eigenen Tier wächst auch die Bereitschaft, unsere Mitlebewesen zu achten und zu schützen.
Doch nicht jedes Tier passt zu jedem. Wenn Du Dir selbst Enttäuschungen und dem Tier ein ungewisses Schicksal ersparen willst, müssen zunächst einige grundsätzliche Fragen geklärt werden:
- Hast Du genug Zeit Dich um ein Tier zu kümmern?
- Passt ein Tier auch mit Deinen Zukunftsplänen zusammen?
- Sind alle Familienmitglieder mit einem Tier einverstanden?
- Falls sich Dein Kind ein Tier wünscht: Du trägst die Verantwortung und wirst Dich wahrscheinlich doch meist selbst um das Tier kümmern müssen. Bist Du dazu bereit?
- Ob Hund, Katze oder Kleintier: Jedes Tier hat arteigene und individuelle Bedürfnisse. Kannst Du diesen gerecht werden?
- Bist Du in der Lage Dein Tier zu verpflegen, auch wenn es einmal krank werden sollte?
- Hast Du bedacht, dass ein Tier nach seiner Anschaffung auch im Unterhalt noch Geld kostet, z. B. Futterkosten, Schutzimpfungen oder tierärztliche Behandlungen?
- Kannst Du die Unterbringung und Versorgung des Tieres auch im Urlaub oder bei tageweiser Abwesenheit regeln?
Wenn Du nur eine dieser Fragen nicht positiv beantworten kannst, empfehlen wir Dir, zum Wohle aller, vorläufig auf ein Tier zu verzichten, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Noch eine Anmerkung für den Fall, dass Du in einem Mietshaus wohnst:
Die Haltung von kleinen Heimtieren, von denen keine Lärm- und Geruchsbelästigungen ausgehen, sowie von Hunden und Katzen darf durch den Mietvertrag nicht generell verboten werden. Bei Hunden und Katzen bedarf das Haltungsverbot einer Abwägung im Einzelfall. Kleine Heimtiere können auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Ein Verbot der Haltung von gefährlichen Tieren und sogenannten „Ekeltieren“ kann jedoch im Mietvertrag geregelt sein. Insofern kann der Vermieter eine Tierhaltung nicht ohne Weiteres verbieten. In jedem Fall ist es aber ratsam, ihn vorab zu informieren und seine Zustimmung zu erbitten. Auch die Nachbarn sollten einbezogen werden, insbesondere dann, wenn sie – wie beim Hund unvermeidbar – die Bekanntschaft mit dem neuen Hausgenossen machen und mit neuen Geräuschen und manchmal auch Gerüchen konfrontiert werden. Ein freundliches Gespräch im Vorfeld und gegenseitige Rücksichtnahme ersparen Ärger im Nachhinein, den letztendlich Ihr Tier ausbaden müsste. ( Deutscher Tierschutzbund e.V)