Pressemitteilung


Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
02.10.2024
Tierheime als systemrelevante Einrichtungen fallen beim Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter den Tisch
Laut Pressemeldung des Ministeriums vom 01.10.2024 und in der Rede der Ministerin, Frau
Staudte, zu den im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vorgestellten Schwerpunkten des Haushaltes 2025 gehört der Tierschutz in Niedersachsen
offenbar nicht mehr zu den Kernaufgaben des Ministeriums. Unsere Tierschutzvereine
benötigen scheinbar keine Planungssicherheit und auch keine verlässlichen
Zukunftsperspektiven.
Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.: „Die
Nachricht hat uns überrascht, weil im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und den Grünen
vereinbart ist, den Tierschutz zu stärken. Unter anderem war beabsichtigt, die grundsätzliche
Finanzierung der Tierheime durch das Land und die Kommunen sicherzustellen und dabei den
Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der Einrichtungen zu legen. Davon ist nun keine
Rede mehr – das wird für Verdruss bei unseren Tierschutzvereinen sorgen.“
Unsere Tierheime bieten eine flächendeckende Vorsorge zur amtlichen Verwahrung von
Tieren (Aufnahme von Fund-/Einziehungs- und Unterbringungstieren) an. Darüber hinaus wird
die Möglichkeit der Aufnahme von Tieren aus privaten Haushalten angeboten, die aus den
unterschiedlichsten Gründen abgegeben werden müssen. Dadurch stellen die
Tierschutzvereine dem staatlichen Gemeinwesen eine systemrelevante Infrastruktur zur
Verfügung, die die Kommunen zur tierschutzgerechten Unterbringung von Tieren in der Regel
selber nicht vorhalten.
Der Ausfall dieser Einrichtungen oder auch nur eine Beeinträchtigung des dortigen
Regelbetriebes aus den unterschiedlichsten Gründen zieht eine Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung nach sich, weil dann die bei den Kommunen liegende Amtsaufgaben
der tierschutzgerechten Unterbringung und Versorgung von Fundtieren, Einziehungstieren
und amtlichen Unterbringungstieren nicht mehr oder nur eingeschränkt geleistet werden kann.
Der finanzielle Rahmen der Tierschutzvereine ist bereits in Nicht-Krisenzeiten mit einer mehr
als dünnen Kapazitäts- und Personalreserve ausgelegt. Der überwiegende Anteil von
Tierheimen besteht au

Der finanzielle Rahmen der Tierschutzvereine ist bereits in Nicht-Krisenzeiten mit einer mehr
als dünnen Kapazitäts- und Personalreserve ausgelegt. Der überwiegende Anteil von
Tierheimen besteht aus veralteten und provisorischen Einrichtungen, die einen erheblichen
Sanierungsstau vor sich hertragen. Dies nachzuhalten ist für gemeinnützige Einrichtungen
schwer, weil Spendeneinnahmen nicht beeinflussbar sind und der Kostendruck für den
laufenden Betrieb schon erheblich ist. An dieser Situation sind auch die Kommunen nicht
unschuldig.
Ruhnke weiter: „Unsere Vereine werden es sich zukünftig nicht mehr leisten können, die
öffentlichen Haushalte zu subventionieren, indem die Verluste aus der amtlichen Verwahrung
von Tieren mit Spendengeldern ausgeglichen werden, da sich viele Kommunen wider
besseren Wissens verweigern, die Dienstleistung, die von ihnen in Anspruch genommen wird,
kostendeckend zu begleichen. Die Tierschutzvereine stellen mit ihrer Arbeit eine
systemrelevante Infrastruktur bereit. Auch Tierschutzvereine bezahlen Personal, Mieten,
Nebenkosten und Versicherungen, nehmen Dienst- und Handwerkerleistungen in Anspruch
und tätigen Einkäufe. Daher appellieren wir an die Landesregierung, den auf Ehrenamtlichkeit
beruhenden Tierschutz nicht aus den Augen zu verlieren und den Tierschutzvereinen die
finanzielle Unterstützung und auch die Wertschätzung zuteilwerden zu lassen, die ihnen
zu

Ruhnke weiter: „Unsere Vereine werden es sich zukünftig nicht mehr leisten können, die
öffentlichen Haushalte zu subventionieren, indem die Verluste aus der amtlichen Verwahrung
von Tieren mit Spendengeldern ausgeglichen werden, da sich viele Kommunen wider
besseren Wissens verweigern, die Dienstleistung, die von ihnen in Anspruch genommen wird,
kostendeckend zu begleichen. Die Tierschutzvereine stellen mit ihrer Arbeit eine
systemrelevante Infrastruktur bereit. Auch Tierschutzvereine bezahlen Personal, Mieten,
Nebenkosten und Versicherungen, nehmen Dienst- und Handwerkerleistungen in Anspruch
und tätigen Einkäufe. Daher appellieren wir an die Landesregierung, den auf Ehrenamtlichkeit
beruhenden Tierschutz nicht aus den Augen zu verlieren und den Tierschutzvereinen die
finanzielle Unterstützung und auch die Wertschätzung zuteilwerden zu lassen, die ihnen
zusteht.“

Für unsere Tierschutzvereine mit ihren Mitgliedern ist Tierschutz kein Lippenbekenntnis,
sondern sie leben als Staatsbürger:innen das im Grundgesetz und in der Niedersächsischen
Landesverfassung verankerte Staatsziel Tierschutz. Unsere Tierschutzvereine nehmen
jedoch im Augenblick wahr, dass andere Interessen des Ministeriums höher bewertet werden
als die berechtigten Interessen unserer Tierschutzvereine, die den Schutz der Tiere Tag für
Tag, 7 Tage die Woche, an 365 Tagen im Jahr leben. Nur durch dieses Engagement gelingt
es, den karitativen Tierschutz und die amtliche Verwahrung von Tieren in Niedersachsen
aufrecht zu erhalten.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte
Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von
85 Mitgliedsvereinen, in denen über 24.500 Tierschützer*Innen organisiert sind.
Kontakt zu unserer Pressestelle unter: Info@tierschutzniedersachsen.de

Schreibe einen Kommentar