Mia und Hero haben ein eigenes Zuhause

Die beiden sind umgezogen und sie fühlen sich in ihrem neuen Zuhause wohl. Alles Gute für Euch und Eure neue Familie.

Update: 26.10.22

Jetzt möchte ich mal selbst die Initiative ergreifen, denn…ich will mal ehrlich sein… die Vermittlung läuft grottenschlecht. Und ich und mein Bruder würden doch so gerne endlich in ein eigenes Zuhause umziehen. Denn so langsam ist uns die Welt im Katzenzimmer zu klein. Wir wollen mehr! Vor allem aber Menschen, die mit uns schmusen und spielen, bei denen wir auf dem Schoß sitzen dürfen und die wir mit unserer Liebe und Zuneigung verwöhnen dürfen. Denn wir lieben die Menschen und möchten immer ganz eng mit ihnen zusammen sein. Schmusetiger nennt man das wohl.

Hier seht ihr Hero, wie er sehnsüchtig aus dem Fenster schaut. Ja, das Foto ist nicht so gut, aber er ist auch ein solcher Wirbelwind, dass er kaum einmal ruhig sitzen bleiben kann. Und wenn die Kamera auf ihn zukommt, rennt er sofort hin und möchte Streicheleinheiten. So ganz hat er das System noch nicht verstanden, auch wenn ich mir Mühe gebe, ihm das zu erklären. Jungs halt.

Unsere Geschichte? Hero kam als Kaiserschnitt zur Welt und hatte Glück, dass seine Mama Holly sich liebevoll um ihn gekümmert hat. Ich wurde alleine in einem Vorgarten gefunden. Und dann kam ich zu Holly und Hero…also sind wir keine „echten“ Geschwister, aber es fühlt sich so an, weil wir uns jetzt ziemlich gerne haben und Mama Holly mich sofort adoptiert hat. (Sie sucht übrigens auch ihre Menschen). Deshalb möchten Hero und ich auch gerne zusammen bleiben. Denn wir können einfach toll zusammen spielen. Wenn ihr also ein Plätzchen für uns beide frei habt, dann ruft doch bitte an. Wir sind so ungeduldig und können es kaum erwarten. Wir sind 12 Wochen alt, geimpft und gechippt. Und natürlich beherrschen wir das Katzen ABC perfekt. Informationen: TSV Harlingerland e.V., Tel.: 04974-9144931

(Das Beitragsfoto ist von thabisfotowelt)

ZUGELAUFENE KATZEN DÜRFEN NICHT EINFACH BEHALTEN WERDEN

Mal zur Info…

Eine wachsame Katze vor einem Gebüsch.
Immer wieder kommt es zum Streit um die Frage, wem eine Katze gehört.

Da es oft vorkommt, dass Freigänger mehrere regelmäßige „Anlaufstellen“ haben und es sich dort sogar mehrere Tage „gemütlich“ machen oder Spaziergängern folgen, kommt es auch fast genauso oft zu Streitigkeiten zwischen den Eigentümern dieser Katzen und den Menschen, die irrtümlich davon ausgehen, dass die Katze herrenlos sei und es nun „ihre Katze“ sei. Doch wie ist hier die rechtliche Lage? Darf man das Tier behalten? Kann man anderen verbieten, die Katze zu füttern oder aufzunehmen? Muss man den Fund melden? Die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries hat im Alltag häufig mit diesen Streitigkeiten zu tun. Sie hat die wichtigsten Punkte im Folgenden zusammengefasst.

Regelmäßig bekomme ich Anfragen von Katzenhaltern, die so oder ähnlich beginnen: „Vor längerer Zeit kam regelmäßig eine fremde Katze zu uns in den Garten. Wir haben dann im örtlichen Tierheim nachgefragt, ob eine solche Katze vermisst wird, aber es gab keine Suchmeldung. Dann haben wir uns entschlossen, sie zu behalten und haben sie chippen, impfen und kastrieren lassen. Nun füttern unsere Nachbarn die Katze regelmäßig gegen unseren Willen, locken sie zu sich in die Wohnung und wollen sie uns nicht mehr zurückgeben.“

Auch wenn es landläufig heißt, dass Katzen sich ihre Menschen aussuchen würden, kann dieses „tierische“ Verhalten rein juristisch betrachtet keinen Einfluss auf das Eigentum an der Katze haben. Nur der Eigentümer selbst kann nach Artikel 14 Grundgesetz in Verbindung mit § 903 BGB über sein geschütztes Grundrecht entscheiden. Zwar muss er gemäß § 903 Satz 2 BGB die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere beachten. Dennoch kann er frei entscheiden, ob überhaupt und wem er seine Katze übereignen möchte, sei es zum Beispiel durch Schenkung oder durch einen Verkauf.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei jeder Freigängerkatze zunächst davon ausgegangen werden muss, dass sie jemandem gehört, dessen Recht zu respektieren ist. Im geschilderten Beispiel ist die Anfragende der Meinung, es sei ihre Katze und die Nachbarn entzögen ihr ihr Eigentum. Dass sie jedoch durch ihr eigenes Verhalten selbst die ganze Zeit dem eigentlichen Eigentümer seine Katze entzieht, ist ihr nicht bewusst.

Dies bedeutet (abgesehen von Notfällen!) Folgendes:

  • Eine fremde Katze sollte grundsätzlich zunächst nicht als herrenlos betrachtet werden und die Rechte des „unbekannten“ Eigentümers müssen respektiert werden.
  • Das Anlocken einer fremden Katze ist nicht grundsätzlich verboten. Dabei sollte es aber auch belassen werden. Gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers ist sogar auch das zu unterlassen, selbst wenn man der Meinung ist, es besser zu wissen als der Eigentümer.
  • Wer eine fremde Katze an sich nimmt, ohne eine ordnungsgemäße Fundmeldung beim örtlichen Fundbüro zu machen, verstößt gegen das Fundrecht und kann sich einer Fundunterschlagung strafbar machen. Die Anfrage beim örtlichen Tierheim, ob eine Katze vermisst wird, reicht dafür nicht aus. Auch wenn der Eigentümer nicht nach seiner Katze sucht, zum Beispiel weil sein Freigänger für gewöhnlich nur alle paar Tage nach Hause kommt und er daher gar nicht davon ausgeht, dass seine Katze entlaufen ist, so bedeutet dies nicht, dass die Katze niemandem gehört.
  • In Unkenntnis der Vorerkrankungen, bisherigen Impfungen oder sonstigen Behandlungen durch mehrere Leute, die meinen es sei „ihre Katze“, könnte der Katze ein gesundheitlicher Schaden zugefügt werden.

Der Gedanke, „es doch nur gut zu meinen“ , rechtfertigt es also nicht, eine Katze durch das regelmäßige Füttern, bei sich aufzunehmen und vielleicht sogar auf sich selbst zu registrieren, sich widerrechtlich anzueignen und dem eigentlichen Eigentümer zu entziehen.

Vielmehr sollte zunächst alles unternommen werden, den eigentlichen Eigentümer zu finden. Nur wenn das nicht möglich ist, kann ein Finder Eigentümer werden, sofern er die Vorschriften des BGB zum Fundrecht einhält. Das bedeutet: Kennt er den Eigentümer nicht, muss er eine Fundanzeige beim örtlichen Fundbüro machen und sollte sich unbedingt einen Nachweis hierfür geben lassen. Zusätzlich sollte auch bei den Tierheimen im Umkreis und bei TASSO eine Fundmeldung abgegeben werden. Eine Abgabe in das Tierheim ist nicht vorgeschrieben. Mit der Fundmeldung bei der zuständigen Behörde läuft die sechsmonatige Frist des § 973 BGB in der der Eigentümer oder ein sonstiger Empfangsberechtigter die Möglichkeit hat, seine Katze – gegen Erstattung der dem Finder entstandener notwendiger Kosten – zurückzunehmen. Meldet sich in dieser Zeit keiner bei der Behörde oder dem Finder, so kann der Finder Eigentümer der Katze werden. Hier zeigt sich, warum die Katze nicht abgegeben werden sollte, da man damit in der Regel seine Rechte als Finder endgültig und unwiderruflich abtreten muss. 

Mit Ablauf der obigen sechsmonatigen Frist und dem Eigentumserwerb des Finders beginnt dann die Dreijahresfrist des § 977 BGB zu laufen, in der der Eigentümer die Katze noch zurückfordern könnte.
Alternativ: Wenn Sie merken, dass eine Katze gut zu Ihnen passt und Sie sich vorstellen können eine Katze aufzunehmen, überlegen Sie statt der Besuchskatze, die im Zweifel jemandem gehört, einer der vielen Katzen, die in den Tierheimen sitzen und warten, ein schönes neues Zuhause zu geben. Hier kann es sich auch lohnen, mal bei TASSOs Online-Tierheim shelta reinzuschauen. (verfasst von Tasso)

5 Insulaner suchen einen Dauerwohnsitz

Diese 5 Katzen, 4 Kitten, ca. 6 Monate alt und ihr Vater, suchen eine dauerhafte Bleibe. Als Insulaner und echte Freigeister würden sie m liebsten auf der Insel bleiben und ggf. auch einen Job zur Reinhaltung der Scheunen und Außengebäuden übernehmen. Wer mag ihnen diese Chance geben? Informationen: TSV Harlingerland e.V., Tel.: 04974-9144931

Vier zauberhafte Fellnasen haben ein Zuhause

Die vier tauchten mit ihrer Mama plötzlich bei einer Familie im Garten auf. Das Haus, sehr ländlich gelegen, keine Nachbarn…es kam schnell die Vermutung auf, dass sie ausgesetzt wurden, zumal die Mama extrem zutraulich und verschmust ist.
Am nächsten Tag tauchte dann noch ein fünftes Kitten auf, aber trotz sofortiger tierärztlicher Versorgung hat das Kleine es nicht geschafft.
Alle sind stubenrein, benutzen das Katzenklo und fressen gut.

Die kleine Familie wurde beim Fundamt und dem Tierheim Hage gemeldet. Hage hatte aktuell keine Kapazitäten mehr, die Tiere aufzunehmen. So haben wir sie untergebracht, in der Vorstellung, dass sie dann später von Hage übernommen werden. Das aber geschieht nicht, da sie „keine Tiere aufnehmen, die vorher im Besitz eines anderen Tierschutzvereins waren“. So kann es gehen…Wir hatten gedacht, wir helfen…

Nun bleiben sie bei uns, aber es sprengt jetzt auch unsere Möglichkeiten. Deshalb suchen wir ganz dringend für die Zwerge ein Zuhause. Wer hier helfen möchte, melde sich bitte! TSV Harlingerland e.V., Tel.. 04974-9144931

Zwei arme Seelen…aber ein Happy End für das Mädel

Update: 25.10.22 Das Mädel hat ein neues Zuhause. Auf ein glückliches Kaninchenleben.

Diese beiden Kaninchen wurden gestern in Wittmund Ardorf gefunden. Wir wollen jetzt nicht darüber spekulieren, was passiert ist, dass sie in diesen Zustand gekommen sind. Aber jahrelange Vernachlässigung führen zu solchen Krallen. Dem Böckchen konnten wir nicht mehr helfen. Es musste eingeschläfert werden. Gebrochene Wirbelsäule. Das Mädel ist sehr lieb. Und sie sucht jetzt ein Zuhause, wo sie dauerhaft im Glück leben kann. Wer möchte dieser Süßen jetzt endlich die Sonnenseite des Lebens zeigen? Informationen: TSV Harlingerland e.V., Tel.: 04974-9144931