Heute erhielten wir tolle Spenden von Familie H. aus dem Wangerland. Leinen, Halsbänder, eine Autorampe, Futter, Spielzeug, Hundebetten und Näpfe…Ganz herzlichen Dank dafür.

Tierschutzverein Harlingerland e.V.
Aktiver Tierschutz im Landkreis Wittmund
Heute erhielten wir tolle Spenden von Familie H. aus dem Wangerland. Leinen, Halsbänder, eine Autorampe, Futter, Spielzeug, Hundebetten und Näpfe…Ganz herzlichen Dank dafür.
22.06.2023
Anlässlich der gestrigen Entscheidung für eine landesweite Katzenschutzverordnung in Niedersachsen fordert der Deutsche Tierschutzbund entsprechende Regelungen auf Bundesebene.
„Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen mit Freigang vorzuschreiben, ist der richtige Weg“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Nur durch die Kastration kann eine unkontrollierte Vermehrung verhindert und so das Leiden frei lebender Straßenkatzen eingedämmt und Tierheime entlastet werden. Kennzeichnung und Registrierung ermöglichen es, den Halter schnell ausfindig zu machen, wenn eine entlaufene Katze gefunden wird oder ein Tier kaltherzig ausgesetzt wurde.“ Mit Blick auf ganz Deutschland fordert Schröder deshalb eine bundesweite Regelung für mehr Katzenschutz. Diese müsse vorschreiben, dass Katzenhalter sowohl Kater als auch weibliche Katzen mit unkontrolliertem Freigang kastrieren lassen. Ebenso sollte eine Kennzeichnung mit einem Transponder mit Mikrochip und die anschließende Registrierung in einem Haustierregister wie FINDEFIX verpflichtend werden.
Niedersachsen geht mit gutem Beispiel voran
Neben Berlin ist Niedersachsen erst das zweite Bundesland, das eine wirksame Katzenschutzverordnung auf Länderebene einführt. Ansonsten sind es einzelne Kommunen, die auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach § 13b des Tierschutzgesetzes aktiv werden: Mittlerweile gibt es mehr als 1.000 solcher Städte und Gemeinden mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Freigängerkatzen – bei insgesamt über 10.000 Gemeinden in Deutschland. Obwohl diese Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, bleibt es aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ein Flickenteppich. „Was wir brauchen ist flächendeckender Katzenschutz: bundesweit“, so Schröder.
Versprochen hat die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag lediglich, dass Kennzeichnung und Registrierung von Hunden obligatorisch werden. Dass eine solche Pflicht genauso für Katzen gelten muss – kombiniert mit einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen – stellt der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen seiner aktuellen Kampagne „Jetzt mehr Tierschutz!“ klar. Mit der Kampagne informiert der Verband, welche Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag die Ampel-Koalition bereits angegangen hat und wo es bisher nur leere Versprechungen gibt (www.jetzt-mehr-tierschutz.de).
Und wieder stand eine Futterspende vor der Tür. Es ist so schön, dass immer wieder an unsere Tiere gedacht wird.
Was für eine Überraschung. Wir haben uns riesig gefreut und bedanken uns ganz herzlich für diese großartige Spende beim Kurverein Neuharlingersiel.
Vielleicht erinnert ihr euch noch an die beiden Langhaarkatzen, die über ein Jahr bei Sandra auf der Pflegestelle waren, bis sich endlich Interessenten für sie gemeldet haben, die bereit waren, den langen Weg des Vertrauensaufbaus mit den beiden zu gehen. Es hat sich gelohnt. Sie sind jetzt mit ihren Menschen von Ostfriesland in den Schwarzwald gezogen und sie fühlen sich wohl.
Pressemitteilung
Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
03.05.2023
Landesweite Kastrationsverordnung für Freigänger-Hauskatzen
Nach 10-jährigem Anlauf wird der Niedersächsische Landtag über eine landesweite Kastrationsverordnung beraten
Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. begrüßt ausdrücklich, dass die Regierungsparteien einen Antrag zur Einführung einer landesweiten Kastrationsverordnung in den Landtag eingebracht haben.
Laut Erhebungen des „Industrieverbandes für den Heimtierbedarf“ wurden 2022 in Deutschland 15,2 Mio. Hauskatzen gehalten. Im Jahr 1996 waren es noch 5,3 Mio. Der unkontrollierte Freigang stellt die bevorzugte Haltungsform von Hauskatzen dar. Auf Grundlage der Bevölkerungszahlen ist von ca. 1,6 Mio. Hauskatzen in niedersächsischen Haushalten auszugehen. Hauskatzen werden jedoch häufig nicht kastriert.
„Eine Hauskatze wird nicht automatisch zu einem Wildtier, nur weil sie ‚verwildert lebt‘. Sie bleibt ein domestiziertes Haustier, dasan ein Leben ohne menschliche Betreuung nicht mehr angepasst ist“, erläutert Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen. „Der Bestand verwildert lebender Hauskatzen, die auch tiermedizinischer Hilfe bedürfen, vergrößert sich ständig durch die Verpaarung mit unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten“, so Ruhnke weiter. Hinzu kommen unkastrierte ausgesetzte, zurückgelassene und vernachlässigte Hauskatzen, die zum Ausgangspunkt neuer Ansammlungen werden.
„Hauskatzen, die während der Corona-Zeit angeschafft und danach unkastriert ausgesetzt wurden, haben sich bereits jetzt unkontrolliert vermehrt und verstärken aktuell die Problematik“, beklagt Ruhnke, „so dass die Fortpflanzungskette verwildert lebender Hauskatzen permanent aufrechterhalten bleibt und in Gebieten ohne Kastrationsverordnung aktuell für einen Anstieg der Anzahl dieser Hauskatzen zu verzeichnen ist.“ Der Nachwuchs landet regelmäßig in erbärmlichem Zustand in den niedersächsischen Tierheimen, die bezüglich der Unterbringung von Katzen flächendeckend und dauerhaft an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt sind. Der entstehende Schaden bleibt so der Allgemeinheit überlassen. Darüber hinaus werden die jährlichen in finanziell in nennenswert sechsstelliger Höhe ausgestatteten Kastrationsaktionen des Landes Niedersachsen gemeinsam mit dem Tierschutzverband und der Tierärztekammer in ihrer Wirksamkeit geschwächt.
Die einzelnen Gebiete, in denen sich fortpflanzungsfähige Hauskatzen aufhalten, unterliegen einer hohen Zu- und Abwanderung. „Katzen halten sich bei ihrem Freigang nämlich nicht an kommunale Grenzen, so dass nur eine landesweite Verordnung hier die Lücken schließen kann“, ist Ruhnke sich sicher. Erfahrungen von Kommunen, die bereits eine Kastrationsverordnung für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen haben, ziehen ein positives Fazit. Ruhnke weiter: „Eine flächendeckende Kastration auf freiwilliger Basis ist nach unseren langjährigen Erfahrungen keine Alternative. Angebote, die auf Freiwilligkeit der Katzenhalter abzielten, blieben in den vergangenen 30 Jahren fast immer erfolglos – auch wenn den Betroffenen praktische Unterstützung und sogar eine Übernahme der Kastrationskosten durch die Tierschutzvereine zugesichert wurde.“
Eine landesweite Kastrationsverordnung im Umgang mit aufgefundenen Katzen bringt darüber hinaus Rechtssicherheit für die Tierschutzvereine, um Hauskatzen einfangen und tierärztlich behandeln zu können. Die Landesregierung muss nun eine flächendeckende Rechtsgrundlage schaffen, die dann überall in Niedersachsen gilt – damit die Verantwortung endlich an die zurückgegeben wird, die die Probleme verursachen: private Halter, die ihrer Katze oder ihrem Kater unkastriert Freigang gewähren.Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von
84 Mitgliedsvereinen, in denen über 24.500 Tierschützer*Innen organisiert sind.
Kontakt zu unserer Pressestelle unter: Info@tierschutzniedersachsen.de