Besonders im Frühjahr werden immer wieder Jungvögel als vermeintliche Notfälle in den Tierarztpraxen vorgestellt.
Bei den meisten dieser jungen Vögel handelt es sich aber um völlig gesunde Tiere, die im Rahmen ihrer normalen Entwicklung das Nest verlassen haben, obwohl sie noch nicht vollständig befiedert sind und somit noch nicht fliegen können. Als „Ästlinge“ halten sie sich meist auf Zweigen in der Umgebung des Nestes auf und werden weiter von den Vogeleltern gefüttert. Bei diesen ersten Trainingsversuchen passiert es manchmal, dass ein Ast verfehlt wird und der Jungvogel dann auf dem Boden landet; auch dort wird er von den Altvögeln weiter versorgt.
Oft sind es Kinder, die diese kleinen hilflos erscheinenden Ästlinge am Boden bemerken und in bester Absicht zu helfen, den Vogel mitnehmen, um ihn „aufzupäppeln“. Diese Vögel sind nur schlecht wieder auszuwildern und nicht selten endet diese gut gemeinte Maßnahme schon vorher mit dem Tod des Pfleglings aufgrund von Stress, falscher Ernährung und fehlerhaftem Umgang.
Grundsätzlich gilt: Hände weg von Jungvögeln!!! Es verstößt zusätzlich gegen das Natur- und Tierschutzgesetz, gesunde Tiere aus der Natur in menschliche Obhut zu nehmen.
Hilfe benötigen nur aus dem Nest gefallene unbefiederte Jungvögel, verlassene und verletzte Vogeljunge.
Aus dem Nest gefallene, noch nackte Vogeljunge, müssen ins Nest zurückgesetzt werden, damit sie von den Eltern weiter versorgt werden. Der menschliche Geruch wird von den Vögeln nicht wahrgenommen, sodass sie getrost angefasst werden können. Gleiches gilt auch für kleine Ästlinge, die sich am Boden befinden. Auch sie sollten zu ihrer eigenen Sicherheit wieder hoch auf einen Ast gesetzt werden.
Ausschließlich verlassene und verletzte Jungvögel dürfen in menschliche Obhut genommen werden.
Zur Beurteilung, ob ein junger Vogel verlassen ist, braucht es gute Beobachtung aus angemessener Entfernung und viel Zeit, ohne dass die Vögel sich gestört fühlen dürfen.
Erst wenn nach Ablauf von ca. 2 bis 3 Stunden kein Altvogel zur Fütterung kommt, benötigt der Ästling menschliche Hilfe.
Wichtig ist die Abklärung, um was für einen Vogel es sich handelt, z.B. Körner- oder Weichfutterfresser, weil darauf die Fütterung abgestellt werden muss.
Empfehlenswert ist eine möglichst naturnahe Unterbringung in einem mit Ästen und Laub ausgestalteten Käfig, in dem der Vogel sich nicht verletzen kann, der ihm Rückzugsmöglichkeiten bietet und der an einem ruhigen Standort aufgestellt wird..
Der Kontakt soll auf die Fütterungen beschränkt werden, um eine Gewöhnung an den Menschen zu vermeiden, damit der Vogel, sobald vollständig befiedert, problemlos in die Freiheit entlassen werden kann.
Verletzte Jungvögel sind in einer Tierarztpraxis vorzustellen.
Für den Transport eignen sich z.B. kleine weich ausgepolsterte, mit 2-4 Luftlöchern versehene Pappschachteln.
Besondere Umsicht ist beim Umgang mit verletzten Greifvögeln geboten. Das Tragen von Handschuhen und das Aufnehmen des Vogels mit einer Decke ist ratsam, um sich selbst vor Verletzungen zu schützen. Für den Transport eignet sich ein stabiler Karton oder eine von oben zu öffnende Katzentransportbox. Die Aufzucht von verlassenen Jungvögeln und die Pflege verletzter Greife gehört in die Hände von sachkundigen Personen wie Falknern oder Mitarbeitern von Wildvogelauffangstationen.
Mehr Informationen zum Thema „Jungvögel in Not“:
www.Wildvogelhilfe.org
NABU Oldenburg
Eine Information des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Niedersachsen.
Mit freundlicher Genehmigung: www.tknds.de